Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Organisation und Betreiben von Alten- und Krankenpflegeinrichtungen, Einrichtungen des betreuten Wohnens sowie von Pflegeserviceleistungen; Erwerb und Beteiligung an juristischen Personen und Personengeselischaften sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von juristischen Personen und Personengesellschaften im Bereich der Alten- und Krankenpflege sowie bei Einrichtungen des betreuten Wohnens und das Erbringen von sonstigen Pflegeleistungen.