Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. Zweck des Betriebes des Medizinischen Versorgungszentrums ist die ambulante Heilbehandlung im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen sowie alle weiteren Tätigkeiten, die Medizinischen Versorgungszentren gesetzlich ermöglicht werden.