Handelsregister B des Amtsgerichts Dresden
Nummer der Firma:
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HRB 34000
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Ingenieurwerkstätten Radebeul GmbH
b)
Radebeul
Geschäftsanschrift:
Gartenstr. 72 a, 01445 Radebeul
c)
Entwicklung und Konstruktion von
Maschinen und Anlagen, Entwicklung von
Komponenten für den Maschinenbau,
Verkauf von Maschinen und Anlagen,
Verkauf von Komponenten für den
Maschinenbau, Produktentwicklung vom
Prototypen bis zur Serie.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Winkler, Eckart, Niesky, *XX.XX.1941
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2014.
a)
08.01.2015
Reincke-Voß
2
a)
Ingwerra GmbH
b)
Dresden
Geschäftsanschrift:
Breitscheidstr. 45, 01156 Dresden
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2017 hat die
Änderung des § 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen.
a)
11.12.2017
Perband
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 17.01.2020,
AZ: 532 IN 1677/19, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
21.01.2020
Jähnert
4
b)
Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und die
Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom
06.02.2020, AZ: 532 IN 1677/19, aufgehoben worden.
a)
12.02.2020
Jokisch
Abruf vom 11.12.2024