Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Halten und Verwaltung von Grundbesitz mit Ausnahme von Tätigkeiten, die einer Genehmigung gem. § 34 c GewO bedürfen