Code: Jeder Geschaftsfuhrer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte vorzunehmen. (021)
Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der häuslichen Krankenpflege, teilstationären Pflege, der Kurzzeitpflege, Haushaltshilfe, Familienpflege und Erbringung von Leistungen nach SGB V, dem Pflegeversicherungsgesetz, dem Bundessozialhilfegesetz und dem Sozialgesetzbuch, das Betreiben von Pflegeheimen bei Vorliegen erforderlicher Genehmigungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, die Beteiligung an anderen Unternehen und deren Geschäftsführung.