Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Tätigkeiten nach § 34 c GewO, und zwar hieraus Baubetreuung und Bauträgertätigkeit, Leistungen nach der HOAI im eigenen oder fremden Namen und alle im Zusammenhang mit diesen Unternehmensgegenständen stehenden Tätigkeiten, sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen, ausgenommen sind ausdrücklich Maklertätigkeiten i. S. d. § 34 c GewO