Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Beschaffung von Mitteln (Fundraising) für als gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Vereine oder staatliche Institutionen bzw. Körperschaften, welche steuerbegünstigte, mildtätige, humanitäre, soziale, ökologische, wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke verfolgen.