Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (064)
Betrieb und Verwaltung von Verkehrslandeplätzen; Vertrieb und Vermietung von Luftfahrzeugen und Anteilen an solchen; Ausbildung von Luftfahrzeugführern; Vertrieb von Ersatzteilen und Zubehör für Luftfahrzeuge; Vertrieb von Kraft- und Schmierstoffen; Wartung und Instandhaltung von eigenen und fremden Luftfahrzeugen; Vermietung und Verpachtung von Immobilien jeglicher Art einschließlich Teilflächen; Vertrieb von Fahrzeugen jeglicher Art nebst damit zusammenhängendem Zubehör