Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gründung und Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V, insbesondere im Raum Dresden; Erbringung ärztlicher und nichtärztlicher Leistungen und Ausübung der gemäß SGB V zulässigen Tätigkeiten; Kooperation mit anderen Leistungserbringern des stationären und nicht stationären Sektors im Sinne des SGB V