Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so vertreten sie gemeinschaftlich.
An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken auf eigene Rechnung - Architektur- und Planungsleistungen - Vertriebsorganisation - Vermittlung von Bauwerkverträgen. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft andere Unternehmungen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen, Niederlassungen errichten und alle sonstigen Maßnahmen ergreifen sowie Rechtsgeschäfte vornehmen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes notwendig oder dienlich sind.