Handelsregister B des Amtsgerichts Dresden
Nummer der Firma:
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HRB 15632
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
LZ Baustoff Verwaltungsgesellschaft mbH
b)
Dresden
c)
Beteiligung als persönlich haftende,
geschäftsführende Gesellschafterin an der
LZ Baustoff GmbH & Co. KG mit Sitz in
Dresden, die den Handel mit
Spezialbaustoffen sowie allen
dazugehörigen Produkten zum Gegenstand
hat sowie an anderen Gesellschaften,
insbesondere an Gesellschaften, deren
Unternehmensgegenstand der Handel mit
Baustoffen und Baulelementen ist.
65.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Wolf, Frank, Dipl.-Ing. oec., Lohmen
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.11.1994 zuletzt geändert am
10.12.1997
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 15.11.2000,
Az.: 532 IN 1692/00, ist das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Dadurch ist die
Gesellschaft aufgelöst.
a)
10.12.2004
Schneider
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl.
3 SB.
2
b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Dresden vom 16.12.2016, AZ: 561 IN 1692/00, nach Vollzug
der Schlussverteilung aufgehoben worden.
a)
18.01.2017
Luner
Abruf vom 09.02.2024