| Gegenstand | Entsorgung insbesondere durch das Aufstellen von Containern zum Erfassen von Abfällen. Dabei handelt es sich um Altpapier, Strahlmittelrückstände, Schlamm aus Betonherstellung und Fertigmörtelherstellung, Zellstofftücher mit schädlichen Verunreinigungen, Bitumenabfälle, Asphalt, Eisenschrott, entleerte Eisenmetallbehältnisse, Stoffreste, Gewebereste, Altkleider, Putztücher, Abfälle aus gehärteten Formmassen, PVC Abfälle, Folien, Kunststoffbehältnisse, Polyolefinabfälle, sonstige ausgehärtete Kunststoffabfälle, Gummiabfälle, Altreifen und Altreifenschnitzel, Verpackungsmaterial und Kartonagen, Baustellenabfälle, Sperrmüll, Straßenkehricht, Gartenabfälle und Parkabfälle sowie besonders überwachungsbedürftige Abfälle wie Rinden, Schwarten, Spreissel, Sägemehl, Sägespäne, Holzembellagen, Bau- und Abbruchholz, Holzwolle, Holzabfälle und Holzbehältnisse mit schädlichen Verunreinigungen (überwiegend organisch), Gießereialtstoffe, Keramikabfälle, Glasabfälle, Altglas, Bauschutt, Straßenaufbruch, Bodenaushub, Asbestzementabfälle, Schamotte, Mineralfaserabfälle, Schnitt- und Stanzabfälle, wachsgetränktes Papier, Teepappe und bitumgetränktes Papier, Makulatur, Papierklischees, verunreinigtes Verpackungsmaterial (organisch und anorganisch), Ausbruch aus Feuerungs- und Verbrennungsanlagen, Ofenausbruch aus nichtmetallischen Prozessen mit schädlicher Verunreinigung, Braunkohlenasche und Ofenausbruch aus nichtmetallischen Prozessen. |