| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Zu Geschäftsführern bestellt werden können nur Angehörige der § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages genannten Berufsgruppen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Als allein- bzw. einzelvertretungsberechtigten und -geschäftsführungsbefugten Geschäftsführer ist zumindest ein Steuerberater zu bestellen. Daneben können Personen, die zu den anderen in § 2 Abs. 1 dieses Vertrages genannten Berufsgruppen gehören, zum Geschäftsführer bestellt werden. Geschäftsführer, die nicht zugleich Steuerberater sind, können die Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit einem weiteren Geschäftsführer, der zugleich Steuerberater ist, vertreten. Dies gilt sinngemäß auch für Prokuristen. Die Zahl der Geschäftsführer, die nicht Steuerberatersind, darf die Zahl der Steuerberater unter den Geschäftsführern nicht übersteigen. Mindestens ein geschäftsführender Steuerberater muß seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft haben. Durch Beschluß der Gesellschaft können Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 04.06.1993 zuletzt geändert am 11.10.1994 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 93-102 SB. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.08.2008 geändert durch §3 Ziffer 6 Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz (SächsGVBl. 2008 Seite 102) in Verbindung mit §1 Abs.2 Nr.2 Sächsisches Justizgesetz, §9 Nr.1 Sächsische Justizorganisationsverordnung; bisher Amtsgericht Leipzig, nunmehr Amtsgericht Chemnitz. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3 EGGmbHG. |
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