| Gegenstand | Betreiben und Bewirtschaften von Einrichtungen jeglicher Art, die im Eigentum der Kommune bzw. deren Folgeeinrichtungen oder Gesellschaften stehen, wie z.B. Schulen, Sporthallen, Bäder und Saunen, einschl. dazu erforderlicher Folgeeinrichtungen, Fahrzeuge, Maschinen und Anbauteile. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet, saniert und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, unter Vergabe handwerklicher Leistungen an Subunternehmer. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. |