Handelsregister B des Amtsgerichts Chemnitz
Nummer der Firma:
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HRB 3952
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
TIBO Tiefbohr-GmbH
b)
Chemnitz
c)
Ausführung von Tiefbohrarbeiten.
120.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kunzmann, Frank, Lehrmeister, Chemnitz
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Mitschele, Beate, Bietigheim-Bissingen,
*XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.06.1991
a)
28.10.2003
Hector
b)
Tag der ersten
Eintragung: 17.01.1992.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl.
5 SB.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Zwickauer Straße 137, 09116 Chemnitz
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
a)
12.11.2013
Schulze
3
b)
Berichtigung von Amts wegen zur
Geschäftsanschrift:
Horst-Menzel-Straße 12, 09112 Chemnitz
a)
27.11.2013
Mehlhorn
4
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Kunzmann, Frank, Lehrmeister, Chemnitz
a)
02.02.2015
Mehlhorn
Abruf vom 02.04.2024