Handelsregister B des Amtsgerichts Chemnitz
Nummer der Firma:
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HRB 3781
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Lebensmittelgeschäft Hofmann GmbH
b)
Crottendorf
c)
ist der Handel mit Waren des täglichen
Lebensbedarfes für die Bevölkerung, die
Industrie und sonstigen Institutionen.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. er
vertritt die Gesellschaft allein.
b)
Geschäftsführer:
Hofmann, Reiner, Fachverkäufer, Crottendorf
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.03.1991
a)
24.10.2003
Behm
b)
Tag der ersten
Eintragung: 03.01.1992.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Annaberger Straße 28, 09474 Crottendorf
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
a)
09.02.2011
Jentsch
3
a)
Geändert, nun:
Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer.
Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Hofmann, Mario, Crottendorf, *XX.XX.1963
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Hofmann, Reiner, Fachverkäufer, Crottendorf
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2011 hat die
Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführung und
Vertretung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 13
(Gründungskosten) des Gesellschaftsvertrages) wurde
aufgehoben. § 14 (Schlussbestimmungen) ist nun § 13 des
Gesellschaftsvertrages.
a)
02.03.2011
Hirschberg
Abruf vom 28.03.2024