| Gegenstand | Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), verwirklicht insbesondere durch Aufbau und Betrieb eines Innovations- und Technologiezentrums, Forschung (insbesondere auf dem Gebiet der Brennstoffzellen für Fahrzeuge einschließlich Untersuchung der Anforderung an eine Wasserstoffinfrastruktur) sowie Unterhaltung von Netzwerken zur Förderung des Zwecks, insbesondere verwirklicht durch i. Akquisition von Mitteln durch Spenden und öffentliche Fördermittel sowie andere finanzielle Zuwendungen, soweit diese weder für die Steuerbegünstigung schädlich noch förder- oder beihilferechtlich schädlich (AGVO) sind; ii. Aufbau und Betrieb des Hydrogen Innovation Center (HIC) durch Errichtung bzw. Anschaffung und Betrieb von Immobilien und Ausstattung a) als Forschungs-, Test- und Entwicklungsumgebung auf dem Gebiet der Wasserstofftechnologie, b) zum Aufbau und Betrieb einer für Wissenschaft und Forschung im Bereich Wasserstoff nutzbaren Infrastruktur (Hydrogen Innovation Center - HIC), bestehend insbesondere aus Gebäudeinfrastruktur, erforderlicher Medien (einschließlich Wasserstoffversorgung), technischer Infrastruktur (insbesondere Forschungs-, Test- und Entwicklungsumgebungen, Labore und Werkstätten) und Ausbildungslaboren; c) zu Förderung und Ausbau der Wissens- und Forschungslandschaft auf dem Gebiet der Wasserstofftechnologien, beispielsweise durch nichtwirtschaftliche Forschungsleistungen zu Testverfahren auf dem Gebiet der Wasserstofftechnologien ggf. gegen einen Kostenbeitrag, Forschung und Entwicklung von Standards, nichtwirtschaftliche Ausbildungsangebote für berufsausbildende Einrichtungen, Vernetzung, Wissenstransfer, Verbreitung von Forschungsergebnissen, Vermittlung oder Bereitstellung von H2-Laboren, Werkstätten und Büros, insbesondere an nichtwirtschaftliche Einrichtungen (z.B. Hochschulen und Forschungseinrichtungen) sowie Zusammenführung universitärer und außeruniversitärer Forschungspartner; iii. Bereitstellung der Infrastruktur zu den in Lit. ii. genannten Zwecken (ggf. gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung); iv. Unterstützung der Aus- und Weiterbildung in Schulen, Hochschulen, Industrie und Handwerk zur allgemeinen Förderung des Wissens aus Wissenschaft und Forschung im Bereich Wasserstoff; v. Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Potenzial der Wasserstofftechnologie und den Bedarf der Fortentwicklung einschließlich der Infrastruktur; vi. Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen und Institutionen im In- und Ausland, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dient; vii. Veröffentlichung und Präsentation von Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung sowie auf andere geeignete Weise; viii. Veranstaltungen, Vorträge und Öffentlichkeitsarbeit; ix. Planung und Durchführung von wissenschaftlichen Konferenzen, insbesondere zu Wasserstofftechnologien und Brennstoffzellen; x. Unterstützung der Netzwerk- und Clusterbildung der im Bereich Wissenschaft und Forschung tätigen Akteure - Förderung des Know-how-Transfers durch Messebeteiligungen, Organisation von oder Teilnahme an Fachtagungen, Kongressen, Symposien und Workshops sowie Publizierung in den Medien; xi. Förderung der interdisziplinären Kommunikation zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft; xii. Initiierung, Beteiligung an bzw. Durchführung von Projekten sowie von regionalen, nationalen und internationalen Kooperationen unter Beteiligung anderer Akteure |