Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Halten und Verwalten von eigenem und fremden Vermögen; die Verwaltung von fremden Vermögen betrifft lediglich das Vermögen von Tochtergesellschaften und nicht fremdes Vermögen, das in Finanzinstrumenten angelegt ist, die einer Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen. Die betrifft sowohl das Halten und Verwalten von Sachvermögen, als auch Beteiligung an anderen Gesellschaften inklusive der Verwaltung von Grundbesitz; Verwaltung der Erträge aus derartigen Vermögen und Beteiligungen sowie Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen und Vermögenswerten inklusive Grundstücken