Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Vorsitzende des Vorstands vertritt die Gesellschaft stets einzeln und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Herstellung und Vertrieb von chemischen Produkten aller Art, insbesondere Herstellung von Schutz- und Reinigungslösungen; Entwicklung neuer chemischer Produkte oder Verfahren