Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en (011)
Gegenstand
Vermittlung von Immobiliendarlehensverträgen gem. § 34i GewO, Darlehensverträgen gem. § 34c GewO, Versicherungen gem. § 34d GewO, Finanzanlagen ausschließlich im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6, Satz 1 Nr. 8 KWG gem. § 34f GewO, Bausparverträge und Verträgen über Girokonten; Kauf von Immobilien und deren Verwaltung und Erbringen von Dienstleistungen rund um die Immobilie unter Vergabe handwerklicher Tätigkeiten an Dritte