Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam.
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; IT-Dienstleistungen und Beratung von Unternehmen, insbesondere auf den Gebieten Strategie- und Geschäftsentwicklung, Organisation, Informationstechnologie und Marketing, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach Kreditwesengesetz, Kapitalanlagegesetzbuch oder Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.