Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Beteiligung an anderen Unternehmen, auch als persönlich und unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft bzw. Personenhandelsgesellschaft, Übernahme der Geschäftsführung in Personen- und Personenhandelsgesellschaften