Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Betrieb eines Kraftfahrzeugsachverständigenbüros, Wahrnehmung der Prüf- und Begutachtungsaufgaben nach Arbeitssicherheitsgesetz und aller relevanten Tätigkeiten, unter anderem Prüftätigkeiten