Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
Handel und Internethandel mit Textilien aller Art, insbesondere mit Motorradbekleidung, Trachtenmode, Sportartikeln und Lebensmitteln