Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Verwaltung eigenen Vermögens sowie Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, ohne Geschäfte, die nach KWG oder Kapitalanlagengesetz genehmigungspflichtig sind