Handelsregister B des Amtsgerichts Chemnitz
Nummer der Firma:
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HRB 22607
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
M & H Verwaltungs-GmbH
b)
Markneukirchen
c)
Beteiligung als persönlich haftende und
geschäftsführende Gesellschafterin an
Gesellschaften, deren Gegenstand das
Halten und Verwalten von
Vermögensgegenständen, insbesondere
auch Beteiligungen in unterschiedlichen
Rechtsformen an anderen Unternehmen
sowie die industrielle Produktion von Teilen,
Komponenten und Baugruppen und
Systemen für Fahrzeuge sowie Logistik,
Lagerhaltung und Umschlag, ist.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Meinel, Peter, Markneukirchen, *XX.XX.1959
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2005 und Nachtrag vom
27.01.2006.
a)
03.02.2006
Hirschberg
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
4-12 SB
Nachtrag Bl. 25-35 SB
Neuer
Gesellschaftsvertrag Bl.
36-48 SB
2
b)
Geschäftsanschrift:
Gewerbepark 11, 08258 Markneukirchen
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
a)
20.04.2011
Schulze
Abruf vom 27.02.2024