| Gegenstand | Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO), der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO), der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO), der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte, des Suchdienstes für Vermisste (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO) und des Katastrophen- und Zivilschutzes (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 12 AO); selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (Mildtätigkeit § 53 AO); Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 AO), der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 11 AO), verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung einer oder mehrerer Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegewirtschaft sowie Sozialwirtschaft, insbesondere PfIegeeinrichtungen, eines oder mehrerer Kindergärten und eines oder mehrerer Fahrdienste, insbesondere AusIandsrückhoIdienst und Krankenfahrten, IntegrationshiIfe/SchuIbegleitung und Grundversorgung mit Speisen und Getränken von Kindern in Kindertagesstätten |