Handelsregister B des Amtsgerichts Chemnitz
Nummer der Firma:
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HRB 18780
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
HBN Hochbau Nerger GmbH
b)
Mülsen
c)
technologisch, technisch und handwerklich
hochwertige Erbringung von
Hochbauleistungen und Baureparaturen,
insbesondere der nachfolgenden Arbeiten:
Neubau von Eigenheimen in
Massivbauweise; Komplettbau durch enge
Zusammenarbeit mit allen Gewerken;
Stahlbetonarbeiten; Putzarbeiten;
Fassadensanierung als Putz und
Vollwärmeschutz; Altbausanierung;
Estricharbeiten. Maurer-/Betonhandwerk
wird selbst ausgeführt, alle anderen
Leistungen werden an Nachauftragnehmer
vergeben.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Nerger, Bertram, Mülsen, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2001 zuletzt geändert am
07.03.2001
a)
01.09.2003
Schulze
b)
Tag der ersten
Eintragung: 12.04.2001.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl.
19-25 SB.
2
b)
Geschäftsanschrift:
St. Jacober Hauptstraße 64, 08132 Mülsen
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
a)
21.10.2010
Friedemann
Abruf vom 26.02.2024