| Gegenstand | Entkernung und Abbruch von Gebäuden und baulichen Anlagen, Erdbau sowie Vermittlung von Leistungen im Bau. Die Entkernung und der Abbruch erfolgt unter der Einschränkung, daß in statische Belange nicht eingegriffen wird. Der Erdbau erfolgt mit der Einschränkung, daß in den Straßenbau nicht eingegriffen wird. Generalübernehmer bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben, Einbau von genormten Baufertigteilen; Elektrotechnik: Bau von Energieanlagen, insbesondere Beratung, Planung und Errichtung von Freileitungen, Kabelanlagen, Installationsanlagen, Schaltanlagen , Infrastrukturanlagen, Alarmanlagen und -systeme sowie Handel mit branchenüblichen Materialien. Betrieb aller dem Baugewerbe dienenden Hilfsgeschäfte unter Ausschluß handwerklicher Leistungen, Handel mit Baumaterialien, Maklertätigkeit im Sinne des § 34 c GewO Vermietung und Verkauf von Immobilien, Ankauf, Verkauf und Verwaltung von Immobilien, Hausmeisterservice, Erichtung durch Dritte und Veräußerung von Eigentumswohnungen, Gewerbebauten und Eigenheimen im eigenen Namen, Bewirtschaftung und Veräußerung von Grundstücken. |