Handelsregister B des Amtsgerichts Chemnitz
Nummer der Firma:
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HRB 14650
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Günther und Ihle - Verwaltungs GmbH
b)
Burgstädt
c)
Komplementärstellung sowie
Geschäftsführung und Verwaltung bei der
zu errichtenden Günther und Ihle GmbH &
Co. KG deren Unternehmensgegenstand ist
die Verwaltung von Grundstücken soweit
dies nicht erlaubnispflichtig ist sowie die
Erzeugung von Strom und Wärme zum
Verkauf an Dritte.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Günther, Michael, Kaufmann, Burgstädt
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Ihle, Mario, Kaufmann, Burgstädt
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.07.1997
a)
17.09.2003
Berthold
b)
Tag der ersten
Eintragung: 29.08.1997.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl.
5-16 SB.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Plantagenstr. 25, 09217 Burgstädt
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
a)
17.12.2009
Mehlhorn
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