Handelsregister B des Amtsgerichts Chemnitz
Nummer der Firma:
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HRB 10479
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Autohaus Weinhold GmbH
b)
Schwarzenberg
c)
Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen,
Nutzfahrzeugen und Anhängern,
Kraftfahrzeugersatzteilen und -zubehör;
Reifendienst, sämtliche Reparaturarbeiten
und Dienstleistungen an Fahrzeugen,
Abschleppdienst, Fahrzeugvermietung,
Wasch- und Pflegedienst; Vermittlung von
Kraftfahrzeugversicherungen und
Kraftfahrzeugzulassungen, Leasing und
Finanzierung von Kraftfahrzeugen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Weinhold, Gunter, Ing., Schwarzenberg
Geschäftsführer:
Weinhold, Jens, Kfz-Schlosser, Schwarzenberg
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.06.1994
b)
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
aufgelöst (Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz, 103 IN
581/00). Von Amts wegen eingetragen.
a)
30.09.2003
Berthold
b)
Tag der ersten
Eintragung: 29.08.1994.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl.
2 SB.
2
b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Chemnitz vom 31.03.2004, AZ: 1403 IN 581/00, mangels
einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse
eingestellt.
a)
19.04.2004
Jentsch
Abruf vom 14.02.2024