| Gegenstand | Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung geregelt nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz -(AÜG) in folgenden Bereichen: kaufmännischer Bereich (z.B. Steuerfachangestellte/-er, Buchhalter/-in, Sachbearbeiterin/-er im Telefonmarketing), medizinische Bereiche (z.B. Krankenschwester/Krankenpfleger, Altenpfleger/-in, Altenpflegehelfer/-in), Handel- Versorgung- Logistik (z.B. Bürofachfrau/-mann, Kraftfahrer - auch mit Spezialkenntnissen im Entsorgungsbereich, ADR usw. -, Transportarbeiter/-in, Helfer), Industrie und Handwerk (z.B. Schlosser - alle Fachrichtungen -, Schweißer - alle Bereiche -, Elektriker; Elektromonteure; Produktionsarbeiter, Programmierer -, Tischler, Fensterbauer, Maler/-in, Heizungs- und Sanitärinstallateure und Helfer aller Berufsgruppen) sowie Auftragsvermittlung |