Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie von Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Kapital- und Personengesellschaften.