Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 39
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
DEBA Systemtechnik GmbH
b)
Salzwedel
c)
Die Entwicklung, die Herstellung, der
Vertrieb sowie der Im- und Export von
Sanitärzellen und sonstigen
Einrichtungskomponenten für den Hoch-
und Schiffsbau aus Metall, Kunststoff und
anderen Werkstoffen, von
Windkraftanlagen sowie die Montage
eigener Erzeugnisse anderer Branchen.
1.000.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dehncke, Reinhard, Fockbek
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Bartels, Reimer, Glüsing
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.06.1990, zuletzt geändert am
19.09.1996.
a)
11.04.2002
König
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 114 So.
Tag der ersten
Eintragung:
18.07.1990
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Gardelegener Str. 18, 29410 Salzwedel
a)
22.07.2010
Riep
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluß des
Amtsgerichts Stendal vom 07.09.2010 (AZ: 7 IN 340/10) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, daß
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
14.09.2010
Schmelzer
4
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Stendal vom 01.12.2010 (Az. 7 IN 340/10) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
08.12.2010
Schmelzer
Abruf vom 27.03.2024