Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen, Dienstleistungen für Unternehmen sowie Beteiligung an Unternehmen. Ausgeschlossen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten.