Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der die Gesellschaft allein vertritt. Der Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung von Dritte; Erwerb, das Halten und Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art.