Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 36
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Altmärker Fruchtsaft- und Weinkellerei
Klötze GmbH
b)
Klötze
c)
Herstellung und Vertrieb von Fruchtweinen,
Fruchtsäften und Fruchtnektaren.
2.550.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Blackstein, Fried-Roderich, Bissendorf
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.06.1991, zuletzt geändert am
03.02.1994.
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluß des
Amtsgerichts Stendal vom 01. August 1997 ( 7 N 163/97 ) das
Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden. Die
Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
a)
11.04.2002
König
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 47 So.
Tag der ersten
Eintragung:
16.07.1990
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstr. 57, 38486 Klötze
a)
30.11.2009
Klenke
3
b)
Von Amts wegen berichtigt:
Liquidator:
Blackstein, Fried-Roderich, Klötze, *XX.XX.1945
b)
Das Gesamtvollstreckungsverfahren ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Stendal vom 27.12.2007 (Az. 7 N 163/97) nach
Schlussverteilung eingestellt worden.
Allgemeine Vertretungsregelung und besondere
Vertretungsbefugnis von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2
FamFG als unrichtig gekennzeichnet.
a)
21.02.2013
Urban
Abruf vom 24.02.2024