Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
einzelvertretungsberechtigt Die Geschäftsführer sind in allen Fällen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Vermögen von Tochtergesellschaften und deren Gründung, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.