Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft stets allein. Er vertritt die Gesellschaft stets allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Das Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten.