| Gegenstand | Die Förderung von Wissenschaft und Kultur, die Förderung der Religion, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschtzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umwelschutzes einschließlich des Klimaschutzes, die Förderung der Heinmatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung, die Förderung der Pflanzenzucht und die Kleingärtnerei, die Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen. Dies wird insbesondere verwirklicht durch Maßnahmen zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2028 in Lutherstadt Wittenberg. |