Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 33217
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Solitas Häusliche Kranken- und Altenpflege
GmbH
b)
Kemberg OT Bergwitz
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 79, 06901 Kemberg OT
Bergwitz
c)
Die Erbringung von ambulanten und
teilstationären Pflegedienstleistungen im
Rahmen des SGB sowie damit
zusammenhändende Dienstleistungen für
betreute Patienten sowie
hauswirtschaftliche und persönliche Hilfe-
und Servieleistungen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Stoye-Angerstein, Ines, Kemberg OT Bergwitz,
*XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2023.
b)
Entstanden durch Ausgliederung des von Ines Stoye-
Angerstein, Kemberg OT Bergwitz, *XX.XX.1968, unter der
Firma "Solitas Ines Stoye-Angerstein Hauskrankenpflege
e.K.", mit Niederlassung in Kemberg OT Bergwitz
(Amtsgericht Stendal HRA 7556) betriebenen
einzelkaufmännischen Unternehmens aus dem Vermögen der
Inhaberin. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register
des übertragenden Rechtsträgers am 05.09.2023 wirksam
geworden.
a)
05.09.2023
Storbeck
Abruf vom 25.02.2024