Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten; § 59c Abs. 2 BRAO; insbesondere gehört dazu die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen, zu denen eine Rechtsanwaltsgesellschaft berufsrechtlich befugt ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, in den Grenzen des berufsrechtlich Zulässigen Zweigniederlassungen zu errichten.