Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Die Förderung des Sports (i.S.d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO), die Förderung der Jugendhilfe (i.S.d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (i.S.d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO).