Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, sowie Kauf, Halten, Entwicklung und Verkauf von Immobilien (kein Immobilienhandel) und alle damit zusammenhängenden Geschäfte im In- und Ausland.