Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Durchführung von nationalen und internationalen Transportaufgaben sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten einschl. Lagerung und Kommisionierung von Transportgütern, Vermittlung von Transportaufträgen an Dritte, Handel mit Kfz, Ausführung von Instandsetzungs- und Servicearbeiten und die Vermietung von Nutzfahrzeugen mit und ohne Fahrpersonal.