Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Die entgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern materieller und immaterieller Art für Anlagen des BlmSchG und der vierten Verordnung (4.BlmSchV) der Nummer 8.9b Spalte 1 und Spalte 2 die zum Betreiben solcher Anlagen notwendig sind. Das Erstellen von Angeboten mit Subuntemehmer-Vergabe an dritte andere, nicht verbundene und verbundene Unternehmen. Sowie die Verwaltung materieller und immaterieller Vermögenswerte von eigenen Vermögen und eigenen Immobilien. Insbesondere die Bewirtschaftung eigener Immobilien, deren Vermietung, deren Neu- und Umbau, deren Erwerb und der Verkauf von Wohnungen, Immobilien sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen imZusammenhang mit Immobilien, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist.