Ist nur ein director bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere directors bestellt, so wird die Gesellschaft durch die directors gemeinsam vertreten.
einzelvertretungsberechtigt und als ständiger Vertreter mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Vermittlung von Kundendaten an Finanz- und Immobilienunternehmen.