Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 27458
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Stier Bauwerke GmbH
b)
Magdeburg
Geschäftsanschrift:
Heyneckes Garten 30, 39114 Magdeburg
c)
Die Erbringung von Bauleistungen,
insbesondere im Bereich Estrichlegung,
Fliesen-, Platten- und Mosaiklegung,
Betonbohrungen und -schneidungen,
Eisenflechtungen, sowie Holz- und
Bautenschutz und Maurer- und Betonbau.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Stier, Dominique, Magdeburg, *XX.XX.1978
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.8.2019.
a)
11.09.2019
Hüskes
2
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Dittschlag, Doreen, Niederndodeleben,
*XX.XX.1975
a)
17.05.2021
Köhn
3
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Berliner Chaussee 106-112, 39114
Magdeburg
a)
21.07.2022
Schmelzer
4
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Magdeburg vom 27.12.2023 (Az. 340 IN 472/23
(361)) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
04.01.2024
Köhn
Abruf vom 18.02.2024