| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2018. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Entstanden durch Ausgliederung des Unternehmens der Firma Asewo - Kissolewski - e.K., mit dem Sitz in Halle / Saale (Amtsgericht Stendal HRA 32407) aus dem Vermögen des Inhabers. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Unternehmens der Firma Pflegeheim Kissolewski e.K., die weitere Erhöhung um 1,00 EUR auf 25.002,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Unternehmens der Firma Häusliche Krankenpflege Kissolewski e.K, die weitere Erhöhung um 1,00 EUR auf 25.003,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der Firma Tagespflege Vogelweide e.K. und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsverträgen vom 12.12.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage das Unternehmen der Firma Pflegeheim Kissolewski e.K. mit dem Sitz in Halle / Saale (Amtsgericht Stendal HRA 5867), das Unternehmen der Firma Häusliche Krankenpflege Kissolewski e.K. mit dem Sitz in Halle / Saale (Amtsgericht Stendal HRA 5864) und das Unternehmen der Firma Tagespflege Vogelweide e.K. mit dem Sitz in Halle / Saale (Amtsgericht Stendal HRA 5869) übernommen. Die Ausgliederungen sind am 21.12.2018 im Register des Sitzes der übertragenden Rechtsträger eingetragen und dadurch wirksam geworden. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2022 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 01.02.2024 (Az. 59 IN 21/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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