Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V). Die ambulante Heilbehandlung im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie alle weiteren Tätigkeiten, die Medizinischen Versorgungszentren gesetzlich ermöglicht werden.